Der VPK-Landesverband Baden-Württemberg wurde im Jahr 1996 gegründet. Er vertritt auf Landesebene 170 privat geführte Jugendhilfeeinrichtungen, die ca. 1.600 Plätze zur Förderung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit Hilfebedarf auf Grundlage des SGB VIII sowie 370 Kita-Plätze anbieten.
Der VPK versteht sich in erster Linie als ein interessengeleiteter gemeinnütziger Verband zur Unterstützung der im VPK zusammengeschlossenen privaten Träger*innen der Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe und wird für deren Vertretung gegenüber Politik und Gesellschaft aktiv.
Trotz vieler Widerstände und Schwierigkeiten haben privat-wirtschaftliche Einrichtungen durch ihre Leistungsfähigkeit mit „schlanken“ Organisationsstrukturen und direkten Verantwortlichkeiten, ihrer fachlichen Qualität und Differenzierung sowie ihrer Bereitschaft zur ständigen Anpassung ihrer Angebote an den tatsächlichen Bedarf in den letzten Jahrzehnten im Bereich der Jugendhilfe zunehmend an Bedeutung gewonnen.
Es geht dem VPK in seiner zentralen fachpolitischen Forderung darum, dass in den Bereichen, in denen soziale Dienstleistungen in der Kinder- und Jugendhilfe erbracht werden, die mit Rechtsansprüchen verknüpft sind (also in leistungsfinanzierten Bereichen), alle Anbieter unabhängig von ihrer Rechtsträgerschaft durch den Gesetzgeber gleichgestellt werden. Die geltende gesetzliche Grundlage führt zu Wettbewerbsverzerrungen zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen mit Hilfebedarf.
Der Landesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. Baden-Württemberg wirbt daher mit Nachdruck für einen fairen fach- und leistungsbezogenen Qualitätswettbewerb in der Kinder- und Jugendhilfe aller Leistungsanbieter unabhängig von ihrer Rechtsform.