Die Landesregierung hat im Jahr 2020 für Baden-Württemberg eine Ombudschaft für die Kinder- und Jugendhilfe eingerichtet. Vorangegangen waren das Projekt Habakuk – eine durch die Verbände getragene ombudschaftliche Beratung und das Landesprojekt Ombudschaft.
Zuständig ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg. Angesiedelt ist die zentrale Stelle der Ombudschaft an den KVJS. Ein Fachbeirat berät und unterstützt die Arbeit des Ombudssystems. Der VPK-BW ist mit einem Sitz im Beirat vertreten.
Die Landesombudschaft bietet ein flächendeckendes, niedrigschwelliges Angebot für junge Menschen und der Familien im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe.
Seit der Reform des SGB VIII und des Inkrafttretens des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) im Juni 2021 sind Ombudsstellen nach § 9a SGB VIII verstetigter Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe. In der Novellierung des LKJHG Baden-Württemberg wird die bereits bestehende Landesombudstelle aufgenommen und rechtlich abgesichert werden.